Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte könnte Deutschland verurteilen – weil die Tötung von Zivilisten
nicht ausreichend untersucht worden sei.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte legt Entschädigungszahlungen für georgische Opfer von Massenabschiebungen aus Russland im Jahre 2006 fest
Weil die russische Regierung immer wieder LGBTI-Demos verbietet, gab es nun ein Urteil dazu. Die Verbote seien Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit.