Der Samstag ist ein Werktag
Die Kündigung eines Mietvertrages muss am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein, um Ende des übernächsten Monats zu wirken. Was aber, wenn einer der drei Tage ein Samstag ist? Mitunter galt er als Werktag, mitunter nicht
29.10.2005