Klinik haftbar für Tod von Patientin

OLDENBURG dpa ■ Eine niedersächsische Klinik muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg für den Tod einer Patientin nach einer Bakterieninfektion haften. Eine 29-jährige Frau war nach einer Kaiserschnittentbindung im März 1997 an einer Streptokokkeninfektion erkrankt und im Juni gestorben. Das Gericht sah in der Berufungsverhandlung einen „groben Behandlungsfehler“. Die Klinikleitung habe es versäumt, beim Auftreten der ersten Infektion im Dezember 1996 und im Februar 1997 „alle Chefärzte der Klinik“ zu informieren. Zudem sei die ärztliche Behandlung „fehlerhaft“ gewesen. Das Landgericht Oldenburg, das die Klage des Ehemanns und des Sohnes abgewiesen hatte, muss nun über Schadenersatz verhandeln.