Leipzig tütet Dosenpfand ein

FREIBURG taz ■ Die Einweglobby hat kaum noch Chancen, das Dosenpfand zum Jahreswechsel zu verhindern. Gestern lehnte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig einen Eilantrag der Pfandgegner ab. Wie schon das OVG Münster Ende November hält das BVerwG eine Klage gegen Landesbehörden für unzulässig. Damit ist klar, dass das Leipziger Gericht auch im Hauptsacheverfahren am 16. Januar gegen die Pfandgegner entscheiden wird. Die Pfandgegner hoffen jetzt noch auf eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts. Einen entsprechenden Antrag will Karlsruhe noch vor Weihnachten bescheiden. Die Chancen sind aber gering. CHR