Kiel nimmt Hunde von der Leine

KIEL dpa ■ Der generelle Leinen- und Maulkorbzwang für so genannte Kampfhunde ist in Schleswig-Holstein bis auf weiteres aufgehoben. Damit reagierte Innenminister Klaus Buß (SPD) gestern auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Vorabend. Danach darf das Land in seiner Verordnung die Gefährlichkeit eines Hundes nicht allein aus der Rasse des Tieres herleiten. Es kann allerdings die Rasse zum Anlass für eine individuelle Gefährlichkeitsprüfung nehmen. Mit dem Urteil erklärten die Leipziger Richter wesentliche Teile der schleswig-holsteinischen Verordnung für nichtig. Es sei wissenschaftlich noch nicht geklärt, welche Bedeutung der genetischen Veranlagung eines Hundes als Ursache für Beißattacken im Verhältnis zu anderen Ursachen wie Erziehung und Ausbildung zukomme.