EU regelt Asylverfahren

15 Staaten einig über Zuständigkeit bei Aufnahme. Bei Mindeststandards sollen gleiche Bedingungen gelten

BRÜSSEL ap ■ Nach langwierigen Verhandlungen haben sich die EU-Staaten auf eine weitgehende Harmonisierung der Asylpolitik verständigt. Nach mehr als einjährigem Ringen verständigten sich die Innenminister der 15 Staaten gestern auf Regeln, welcher Staat für ein Asylverfahren zuständig ist. Zudem einigten sich die Minister im Grundsatz auf Mindeststandards bei der Aufnahme von Asylbewerbern, um das so genannte Asyl-Shopping zu verhindern.

Bei der Regelung eines Verfahrens soll zunächst für zwölf Monate das Land zuständig sein, in das ein Flüchtling in die EU eingereist ist. Wenn der Flüchtling in einen anderen EU-Staat weiterreist und dort nach mindestens fünfmonatigem Aufenthalt aufgegriffen wird, ist dieses Land dann für das Verfahren zuständig. Ausnahmen sollen möglich sein, falls Angehörige eines Asylsuchenden bereits in anderen EU-Staaten leben. Bei den Mindeststandards sollen Asylsuchende in den EU-Staaten gleiche Bedingungen vorfinden. Dies betrifft den Zugang zu den Sozialsystemen und zur gesundheitlichen Versorgung. Beim Zugang zum Arbeitsmarkt können die Mitgliedstaaten weiter eigenständig entscheiden. Deutschland hatte mit einer Harmonisierung in dieser Frage Schwierigkeiten, weil dies in die Kompetenz der Länder fällt. Auf eine Vereinheitlichung der Regelungen für den Familiennachzug wurde verzichtet.

Bundesinnenminister Otto Schily sagte, die neuen Regeln sorgten für mehr Rechtssicherheit. Überwacht werden soll dies mit dem System Eurodac, in das die Fingerabdrücke von Asylsuchenden aufgenommen werden. Daran soll künftig erkannt werden, in welches EU-Land ein Asylsuchender zuerst eingereist ist.

Italien und Griechenland hatten auf eine neue Regelung gedrängt. Sie argumentierten, dass über ihre langen Küsten besonders viele Flüchtlinge in die EU gelangen. Nach EU-Zahlen reisen die meisten dieser Menschen weiter nach Deutschland oder Großbritannien. Vergangenes Jahr beantragten in der EU insgesamt 384.334 Personen Asyl.