Worüber sie streiten

BEISPIELE: Zahlen & Ziele

Primärüberschuss: Was den Staatshaushalt betrifft, sind Gläubiger und Griechen nach langem Ringen auf einer Linie. Der Athener Haushalt soll in diesem Jahr einen Primärüberschuss – ohne Zinskosten – von 1,0 Prozent aufweisen. 2016 sollen es 2,0 Prozent sein, 2017 dann 3,0 Prozent und im Jahr 2018 schließlich 3,5 Prozent. Euro-Partner, IWF und EZB hatten bisher deutlich höhere Überschüsse gefordert.

Mehrwertsteuer: Die Gläubiger fordern unter anderem, dass Griechenland durch eine Reform der Mehrwertsteuer gemessen an der Wirtschaftsleistung ein Prozent mehr pro Jahr einnimmt. Athen hat 0,93 Prozent vorgeschlagen. Die Geldgeber beziehen in den allgemeinen Steuersatz auch Hotels, Restaurants und Catering ein; die Griechen wollen Hotels nur mit 13 Prozent besteuern. Dieser Satz soll auch Nahrungsmittel, Energie und Wasser betreffen. Die Institutionen von EU-Kommission, IWF und EZB sprechen nicht von „Nahrungsmitteln“, sondern „Grundnahrungsmitteln“.

Weitere Steuern: Beide Seiten haben sich darauf geeinigt, die Unternehmensteuer von 26 auf 28 Prozent anzuheben. Aber: Athen will 2015 jenen Firmen eine einmalige Abgabe von 12 Prozent auferlegen, die mehr als 500.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Die Gläubiger lehnen dies ab. Einig sind beide auch bei einer Steuer von 30 Prozent auf Glückspielautomaten. Die Luxussteuer soll von 10 auf 13 Prozent steigen. Die Schifffahrtsbranche in Griechenland soll nach dem Willen der Gläubiger eine höhere Steuerrate pro Tonnage zahlen, Sondervergünstigen sollen auslaufen. Athen spricht vom „effektiven Steuersystem“ für die mächtigen Reeder.

Renten: Umstritten sind die von den Gläubigern geforderten Einschnitte ins Rentensystem, durch die 2015 im Haushalt 0,25 bis 0,5 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung eingespart werden sollen. Die Gläubiger wollen ein Auslaufen der Sonderzahlungen für Rentner mit niedrigem Einkommen (Ekas) bis 2019. Athen schlägt eine „Ersetzung“ des Ekas-Systems bis 2018 vor, nennt aber keine Details. Einigkeit herrscht, dass das Renteneintrittsalter nun nur noch mit Ausnahmen für beschwerliche Berufe und Mütter mit behinderten Kindern bis 2022 auf 67 Jahre angehoben wird. Athen will diese Regelung für Bürger einführen, die ab November in Rente gehen, die Gläubiger sehen den 30. Juni als Startdatum. Die griechische Seite sieht zudem eine Reihe von Zulagen für bestimmte Rentnergruppen vor, die sich in den Vorschlägen der Gläubiger nicht finden.

Privatisierungen: Die Geldgeber bestehen darauf, dass die staatlichen Anteile am Telekom-Unternehmen OTE in eine Treuhandgesellschaft übergehen. Dieser Aspekt fehlt in den Vorschlägen der griechischen Seite. Das Gleiche gilt für die Forderung der Geldgeber, „unumkehrbare“ Schritte zum Verkauf von Regionalflughäfen und den Stromkonzern Admie einzuleiten. (rtr)