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PFLICHTVERTEIDIGER hat Beate Zschäpe. Und die wird die Hauptangeklagte im NSU-Prozess auch behalten. Zschäpes Antrag, ihre Anwältin Anja Sturm von ihrem Mandat als Pflichtverteidigerin zu entbinden, hat das Münchner Oberlandesgericht (OLG) am Freitag abgelehnt, denn „konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die sachgerechte Ausübung des Mandats unmöglich ist“, gebe es nicht