Wer will wo wie viel sparen?

DOKUMENT Die griechische Regierung hat ihr Reform- und Sparpaket vorgelegt. Doch die Gläubiger von EZB, EU und IWF haben andere Vorstellungen. Ein vom „Wall Street Journal“ veröffentlichtes Originalpapier verdeutlicht die Unterschiede

Die unveränderten Passagen in dem von Griechenland vorgelegten Text sind in Normalschrift. Rot markiert (durchgestrichen bzw. neu hinzugeschrieben) sind die Änderungswünsche der Gläubiger. 2. Mehrwertsteuerreform. Gesetzesbeschlüsse zur Reform des Mehrwertsteuersystems mit Gültigkeit ab 1. Juli 2015. Die Reform zielt auf ein Einnahmeplus von 0,74 % 1 % des BIPs. Das neue System vereint die Mehrwertsteuersätze auf 23 % und einen reduzierten Satz von 13 % für Grundnahrungsmittel unverarbeitete Nahrungsmittel, Energie, Wasser, Catering/Restaurants und Hotels, und eine superreduzierten Satz von 6 % für medizinische pharmazeutische Produkte. 3. Strukturelle Fiskalmaßnahmen. – Subventionen zur Dieselkraftbesteuerung für Bauern beenden und die Berechtigung zum Bezug von Heizölbeihilfen zwecks Halbierung der Ausgaben dafür im Haushalt 2016 enger fassen; – eine Senkung der Obergrenze für Militärausgaben um 200 400 Mio. Euro mit zu spezifizierenden Zielvorgaben einschließlich einer Verringerung des Personalstands und der Beschaffung; – den Unternehmenssteuersatz von 26 auf 29 % 28 % anheben; – eine einmalige Unternehmenssteuerzahlung von 12 % auf Profite über 0,5 Mio. einführen, um die Haushaltsziele von 2015 zu erreichen; – besondere Steuernachlässe für ständige Bewohner von griechischen Inseln mit wenig Einkommen zu gewähren; – die Obergrenze für monatliche Beitragsrenten nominal bis 2021 einfrieren 4. Rentenreform. Mit Beginn 31. Oktober 1. Juli 2015 wird die Regierung schrittweise Reformen einführen, die geschätzte dauerhafte Einsparungen von 1,05 % des Jahres-BIPs 2016 0,25 bis 0,5 % des Jahres-BIPs 2015 und 1 % in 2016 und danach durch folgende Maßnahmen erbringen. Die Auswirkung der aufgeführten Maßnahmen wird 2017 auf 1 % des BIPs steigen. 5. Öffentliche Verwaltung, Justiz, Korruptionsbekämpfung. Den neuen einheitlichen Flächentarif mit der Ausgangsbasis des Gehalts jedes Mitarbeiters zum Stichtag 31. Dezember 2014 umsetzen.

Übersetzung: Dominic Johnson

Vollständige Fassung: taz.de/SparGR