Nockemann abgeschoben

RECHTSPOPULIST AfD-Hardliner Nockemann darf nicht in der Härtefallkommission der Bürgerschaft über Abschiebungen entscheiden. Reform des Gremiums bleibt unklar

Die Härtefallkommission ist das Gnadengremium der Hamburger Bürgerschaft.

■ Aufgaben: Sie berät und befindet darüber, ob ausreisepflichtigen Ausländern aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen ein Bleiberecht zugesprochen werden sollte.

■ Entscheidung: Die letzte Entscheidung fällt zwar die Innenbehörde, sie orientiert sich aber am Beschluss der Härtefall-Kommission.

■ Zusammensetzung: Jede Fraktion der Bürgerschaft, zur Zeit sechs, darf ein Mitglied in die Kommission entsenden. Es wird von der Bürgerschaft auf Vorschlag der Fraktion gewählt – oder auch nicht.

■ Beschlüsse: Die Kommission entscheidet mit Zweidrittelmehrheit, zur Zeit also mit mindestens vier Stimmen.

VON SVEN-MICHAEL VEIT

Der AfD-Abgeordnete Dirk Nockemann wird nicht Mitglied der Härtefallkommission der Hamburgischen Bürgerschaft, die bei drohenden Abschiebungen Gnade vor Asylrecht ergehen lassen kann. Kurz vor Beginn der gestrigen Plenarsitzung zog die AfD Nockemann als Kandidaten für dieses Gremium zurück. Zuvor war der ehemalige Abgeordnete und Kurzzeit-Innensenator der Schill-Partei seit April bereits vier Mal im Parlament mit seiner Kandidatur gescheitert. Zwischen elf und neun Stimmen hatte er jeweils erhalten, die AfD verfügt über acht Mandate.

Für fast alle Abgeordneten der anderen fünf Fraktionen ist Hardliner Nockemann, der 2003 sogar dem „gnadenlosen Richter“ Ronald Schill einen zu weichen Kurs in der Ausländerpolitik vorgeworfen hatte, schlicht nicht wählbar: „No, no, Nockemann“ lautet das weitverbreitete Motto bei SPD und Grünen ebenso wie bei Linken, Liberalen und Christdemokraten.

Damit ist die Zukunft dieses Gnadengremiums weiterhin offen. Immerhin kann seit Beginn der Legislaturperiode kein Gesuch von formalrechtlich ausreisepflichtigen Ausländern abgelehnt werden, weil die Kommission noch nie getagt hat. Weil jede der sechs Fraktionen der Bürgerschaft Anspruch auf einen Sitz hat, ist das Gremium ohne einen Abgeordneten der AfD weiterhin nicht arbeitsfähig. Insofern hätten die Rechtspopulisten mit ihrem monatelangen Festhalten am 57-jährigen Juristen Nockemann das Gegenteil dessen erreicht, was sie erreichen wollen: „Die verhindern Abschiebungen – gut so“, spottet eine Abgeordnete der Regierungskoalition.

Jedoch stürzte Nockemanns Rückzug kurz vor Sitzungsbeginn die anderen Fraktionen in ein Dilemma. Einerseits hatten sie keine Zeit mehr, intern zu beraten. Denn die AfD schlug als neuen Kandidaten den Rechtsanwalt Alexander Wolf vor, den viele Abgeordnete ebenfalls für unwählbar halten: Der 48-Jährige ist Alter Herr der als rechtsextrem geltenden Burschenschaft „Danubia“, die sich auf ihrer Website zur „deutschen Kultur- und Volksgemeinschaft“ bekennt.

Außerdem hatten SPD, Grüne, CDU, FDP und Linke am gestrigen Abend eine Änderung des Gesetzes über die Härtefallkommission beschließen wollen. Danach sollte das Gremium auch dann arbeitsfähig sein, wenn von den sechs vorgesehenen Sitzen „zumindest zwei Drittel“ tatsächlich besetzt seien. Wie mit dieser „Lex Nockemann“ umzugehen sein wird, wenn Nockemann gar nicht mehr zur Wahl steht, war in den beantragenden Fraktionen strittig.

Letztlich wurden beide Tagesordnungspunkte gegen den Willen der AfD auf die Parlamentssitzung im Juli vertagt. AfD-Fraktionschef Jörn Kruse hatte diesem Vorschlag von Rot-Grün zwar zugestimmt, dann aber eine interne Abstimmung in seiner Fraktion verloren. Nockemann setzte den Kurswechsel – in der Erwartung, bei der wahrscheinlichen Niederlage Wolfs „die Altparteien“ undemokratischen Gebarens beschuldigen zu können.

Damit brüskierte Nockemann seinen Intimfeind und Vorsitzenden Kruse, der den Kurswechsel vertreten musste. Politische Beobachter gehen davon aus, dass die AfD-Fraktion nach einem wahrscheinlichen Scheitern von Wolf im Juli auseinanderbricht.