DOMINIC JOHNSON ÜBER DIE FLUCHT DES SUDANESISCHEN PRÄSIDENTEN : Das Recht mit Füßen getreten
Wie peinlich ist das denn: Ein Gericht in Südafrika berät im Eilverfahren, ob ein Haftbefehl zu vollstrecken ist oder nicht, und noch während der laufenden Beratungen steigt der Verdächtige ins Flugzeug und fliegt davon, trotz geltendem einstweiligen Ausreiseverbot.
Man kann es für einen kleinen Triumph der Menschenrechte halten, dass Sudans Präsident Omar Hassan al-Bashir gar nicht erst das Ende des Staatengipfels der Afrikanischen Union (AU) abwartet und sich lieber heimlich aus dem Land schleicht, damit er nicht zufällig noch da ist, falls das zuständige Gericht die Verpflichtung der südafrikanischen Behörden zur Anwendung ihrer eigenen Gesetze bestätigt. Aber am Ende ist Bashir weg und Südafrikas Justiz steht nackt da. Wäre Südafrika ein Rechtsstaat, hätte Südafrikas Luftwaffe das gerichtliche Ausreiseverbot für Bashir respektiert und die auf ihrem Rollfeld herumsitzende sudanesische Präsidentenmaschine am Abheben gehindert. So aber ließ sie die rechtswidrige Ausreise eines wegen Völkermords gesuchten Staatsoberhauptes zu.
Wenn Nelson Mandela noch am Leben wäre, würde er sich im Grabe umdrehen. Respekt vor dem Gesetz und Pflege der Rechtsstaatlichkeit gehörten zu den Grundprinzipien des demokratischen Südafrika nach dem Ende der Apartheid-Willkürherrschaft. Aber Südafrikas heutiger Präsident Jacob Zuma und die ehemalige Befreiungsbewegung ANC scheinen jetzt kein Problem damit zu haben, das Recht mit Füßen zu treten.
Für Afrika ist dies kein gutes Zeichen. Noch immer steht Südafrika auf dem Kontinent für einen gewissen Mindeststandard bei der friedlichen Überwindung von Konflikten und der gerechten Aufarbeitung der Vergangenheit. Aber für andere Länder Afrikas ist aus Sicht des ANC Dauerkrieg und Staatsterror offenbar in Ordnung.
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