IN ALLER KÜRZE

Eigentümer sollen sanieren müssen

Die Umweltorganisation BUND will Eigentümer von Wohnungen mit einem überdurchschnittlichen Wärmeverbrauch zur energetischen Sanierung zwingen – sofern warmmietenneutral möglich. In Hamburg seien bis zu 600.000 Wohnungen energetisch nicht auf dem neuesten Stand, sagte BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch gestern unter Hinweis auf ein Gutachten des Hamburg Instituts. Die Studie im Auftrag des BUND kommt zu dem Schluss, dass Hamburg eine eigene Strategie für ökologisch-soziale Energiepolitik benötigt.  (dpa)

Die Stadt betupst – und ist erwischt worden

Zwei Sachbearbeiter sollen 400.000 Euro an städtischem Geld unterschlagen haben. Es sei der Stadt aber kein Schaden entstanden, teilte die Finanzbehörde gestern mit. Mindestens 395.000 Euro seien sichergestellt worden. Die beiden Beschäftigten des städtischen Service-Zentrums „Kasse. Hamburg“ wurden vom Dienst suspendiert. Darüber hinaus wurde Strafanzeige erstattet.  (dpa)

Mehr Grün

Planten un Blomen wächst: Im Zuge der Arbeiten am benachbarten CCH wird laut der Stadtentwicklungsbehörde die Zufahrt über die Marseiller Straße überflüssig, welche dann verfüllt und begrünt werden solle. Einen Wettbewerb zur Neugestaltung von rund einem Hektar Grünfläche hat das Berliner Büro Pola Landschaftsarchitekten gewonnen. Die Pläne sind bis zum 24. Juni im Virginiahaus (Osakaallee 16) zu sehen.  (epd)

Zufällige Zeugen

Nach einem Überfall auf einen Juwelier am Jungfernstieg wertet die Polizei Handy-Videos von Schülern aus. Eine Schulklasse aus Baden-Württemberg war am Dienstag zufällig Zeuge geworden. Zwei Räuber hatten Uhren im Wert von mehreren hunderttausend Euro erbeutet.  (dpa)

Gnadengremium muss weiter warten

Zum vierten Mal ist die AfD gestern damit gescheitert, ihren Abgeordneten Dirk Nockemann in die Härtefallkommission der Bürgerschaft zu entsenden. Mit neun Stimmen fiel der ehemalige Schill-Innensenator erneut durch; die AfD selbst verfügt über acht Mandate. Nun wollen SPD, CDU, Grüne und FDP die Regeln so ändern, dass das Gnadengremium in Abschiebefällen auch arbeitsfähig ist, wenn nur vier der vorgesehenen sechs Mitglieder gewählt sind.  (taz)