Kleiner, teurer – besser?

PARLAMENTSREFORM Mehr Action, weniger Termine: Die Hamburgische Bürgerschaft findet sich langweilig – und will sich neu erfinden. Moderate Erhöhung der Diäten in Sicht

Die Bürgerschaften in Hamburg und Bremen sind Teilzeit-Parlamente, ebenso das Berliner Abgeordnetenhaus.

■ In Hamburg werden von den mindestens 121 Abgeordneten 71 direkt in Wahlkreisen gewählt, weitere 50 über die Landeslisten der Parteien. Die Plenarsitzungen, rund zwei Dutzend pro Jahr beginnen um 15 Uhr, Ausschüsse tagen selten vor 17 Uhr. Die Grunddiät eines Abgeordneten beträgt monatlich 2.641 Euro brutto.

■ Bremens Bürgerschaft (Land) hat 83 Abgeordnete, von denen 68 auch der Bremischen Stadtbürgerschaft angehören. Die übrigen sind Abgeordnete aus Bremerhaven, das als Kommune eine eigene Stadtverordnetenversammlung hat. Die insgesamt 30 Plenarsitzungen von Stadt- und Landbürgerschaft beginnen um 10 Uhr, der Ausschuss-Betrieb in der Regel um 14 Uhr. Eine Ausnahme bildet der Landesmedienausschuss: Er tagt freitagvormittags.

■ Sitzungsgelder und alle anderen Sondererstattungen wurden in Bremen 2011 aus Transparenzgründen abgeschafft – nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen. Seither bekommt jedeR Abgeordnete pauschal 4.845 Euro monatlich, dazu eine Altersversorgung von 773 Euro.

VON SVEN-MICHAEL VEIT

So kann es nicht weitergehen – das ist weitgehend Konsens in der Hamburgischen Bürgerschaft. Lahme Debatten, gestanzte Reden, intransparente Abläufe, leere Zuschauerränge und eine allenfalls mäßig gefüllte Pressetribüne: Lang ist die Reihe der Selbstvorwürfe, die sich die Abgeordneten machen. Und so sinnen sie auf eine Reform: „Instrumente zur Steigerung der Attraktivität und Belebung der Parlamentsarbeit und Debattenkultur“ soll ein elfköpfiges Gremium zügig erarbeiten. Das wird das Parlament am heutigen Donnerstag beschließen.

Die zentrale Frage lautet, ob die Bürgerschaft des Stadtstaates vom Feierabend- zum Vollzeitparlament umgebaut werden soll. Bislang sind die meisten der 121 Abgeordneten zumindest halbtags berufstätig; das zu ändern, dürfte in erster Linie bei den kleinen Fraktionen auf Widerstände treffen, denn es wäre mit einer deutlichen Verringerung der Mandate verbunden. Voraussetzung dafür wäre indes eine Änderung der Landesverfassung, wofür eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist – und somit weitgehender Konsens.

Zudem droht ein heftiger und langwieriger Streit mit dem Verein „Mehr Demokratie“, der das geltende Hamburger Wahlrecht per Volksentscheid durchgesetzt hat. Es sieht 17 Wahlkreise mit 71 direkt gewählten Abgeordneten vor, dazu 50 Listenmandate. Jede Verkleinerung der Bürgerschaft würde nach einem weitgehend neuen Wahlrecht verlangen – und der Zustimmung von „Mehr Demokratie“.

Es sieht nach einem Reförmchen aus

Auch dürfte das Parlament dadurch keineswegs billiger werden. Eine Halbierung des Plenums auf Vollzeit-Parlamentarier bei Verdoppelung der Bezüge wäre kostenneutral – fraglich indes ist, ob für dann rund 5.000 Euro brutto im Monat Lehrer, Anwälte oder Handwerksmeister ihren Beruf aufgeben würden.

Deshalb weist zur Zeit vieles darauf hin, dass es nur zu einem Reförmchen reichen wird. Dieses könnte vorsehen, dass die Bürgerschaft häufiger und kürzer tagt und der Bürgermeister oder einzelne Senatoren sich zu Beginn jeder Sitzung einer Fragestunde stellen müssen. Eben die war 2007 abgeschafft worden: Die Auskünfte der Regierung, in der Regel ausweichenden Charakters, riefen im Allgemeinen Müdigkeit hervor.

Auch die Schaffung eines Wissenschaftlichen Dienstes zur Beratung der Abgeordneten und die dauerhafte Einbindung von externen Fachleuten in die Arbeit der Ausschüsse steht zur Debatte; in einem Jahr soll der Reform-Ausschuss konkrete Vorschläge vorlegen.

Als sicher gilt hingegen, dass die Bürgerschaft die am Mittwoch vorgestellten Empfehlungen einer Expertenkommission zur Erhöhung der Diäten akzeptieren wird. Danach sollen die Bezüge der Abgeordneten rückwirkend zum Beginn der Legislaturperiode im März um ein Prozent steigen – von 2.641 Euro brutto monatlich um 26,41 auf 2.867,41 Euro. „Moderat und angemessen“, findet Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD). Zudem sollen die Pauschalen für Büromieten, die seit 2008 gleich blieben, und für sonstige Aufwendungen an die gestiegenen realen Kosten angepasst werden.

Die Kommission empfiehlt, diese Steigerungsraten gemäß der Einkommensentwicklung im öffentliche Dienst über die gesamte fünfjährige Legislaturperiode fortzuschreiben. „Dann müssen wir nicht Jahr für Jahr darüber debattieren“, freut sich Veit, „das schafft Transparenz für die gesamte Zeit.“

Zumindest für ein Teilzeitparlament – für einen reformierten Vollzeit-Landtag müssten die Bezüge wieder vollkommen neu ermittelt werden.