RELIGION
: Ausbildung trotz Kopftuch erlaubt

BERLIN | Eine angehende Juristin muslimischen Glaubens darf in der Berliner Verwaltung trotz Kopftuchs eine Ausbildungsstation im Rechtsamt absolvieren. Dies hat am Dienstag das zuständige Bezirksamt entschieden. Ihr wird allerdings untersagt, „hoheitliche Aufgaben mit Außenwirkung“ zu übernehmen. Nach dem Neutralitätsgesetz dürfen Berliner Beamte im Dienst keine sichtbaren religiösen Symbole oder Kleidungsstücke tragen. Während der Ausbildung können aber Ausnahmen gemacht werden. (dpa)