ZWEITES GUTACHTEN
: NSU-Zeugin natürlich gestorben

KARLSRUHE | Im Fall der im März verstorbenen NSU-Zeugin Melissa M. sieht auch eine chemisch-toxikologische Untersuchung kein Fremdverschulden. Bei einer Gewebeprüfung seien „keine Substanzen“ gefunden worden, teilte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe am Dienstag mit. Todesursache bleibe eine Lungenembolie. Diese könne „nicht durch Manipulation von außen herbeigeführt werden“. Die 20-Jährige war Exfreundin des ebenso verstorbenen Florian H. Der hatte behauptet, er kenne NSU-Hintermänner. (taz)