ALTLASTEN: SEPP BLATTER SCHULDET WAHRHEIT 3.000 FRANKEN

Mal eine juristische Frage am Rande des Großkomplexes „Fifa/Blatter“: Am 3. Oktober 2006 wurde die taz durch das Bezirksgericht Zürich dazu verurteilt, Joseph S. Blatter wegen einer durch den am 29. April 2006 erschienenen Artikel auf der Wahrheit-Seite mit dem Titel „Der fliegende Zahnarzt“ zugefügten „Verletzung seiner Persönlichkeit eine Genugtuung in der Höhe von Fr. 3.000,-- zu bezahlen“. Das waren damals umgerechnet rund 5.000 Euro. Außerdem wurde die Wahrheit verpflichtet, „an gut sichtbarer Stelle eine Berichtigung zu veröffentlichen“, die am 17. Oktober 2006 erschien und folgenden Wortlaut hatte: „Sepp Blatter kein Schwerganove. In der taz vom 29. April 2006 war unter der Überschrift ‚Der fliegende Zahnarzt‘ zu lesen, Joseph Blatter, Präsident der FIFA, sei ein ,Schweizer Schwerganove‘. Wir distanzieren uns ausdrücklich von dieser Behauptung, erhalten diese nicht aufrecht und bitten, diesen Fehler zu entschuldigen. Die Redaktion.“ Und nun zur Frage, die aus zwei Teilen besteht: Können wir die Berichtigung jetzt zurücknehmen? Und bekommen wir die 3.000 Franken zurück?