„Natürlich werden wir klagen“

VORRATSDATEN Der AK Vorrat rüstet gegen anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungen

FREIBURG taz | Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung sind optimistisch, das Vorhaben der Bundesregierung noch stoppen zu können – notfalls vor Gericht. Auch der erste Versuch, eine anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetdaten einzuführen, scheiterte 2010 beim Bundesverfassungsgericht.

Maßgeblich war damals schon der Arbeitskreis Vorrat, in dem sich die Gegner der Vorratsdatenspeicherung zusammengeschlossen haben. Er organisierte eine Sammelverfassungsbeschwerde von rund 34.000 Bürgern, die am Ende auch Erfolg hatte.

Auch diesmal ist der AK Vorrat aktiv. Unter dem Motto „Freiheit statt Angst“ ist bundesweit eine Serie von mehr als 30 Demonstrationen geplant, am Samstag zum Beispiel in Frankfurt am Main und Berlin. Der Protest zielt vor allem auf die SPD-Basis, die am 20. Juni bei einem Parteikonvent in Berlin über die Vorratsdatenspeicherung berät. Dort will der AK Vorrat dann erneut für eine Ablehnung demonstrieren.

Falls die SPD aber ihrem Chef Sigmar Gabriel folgt, der die Vorratsdatenspeicherung massiv unterstützt, will der AK Vorrat wieder nach Karlsruhe gehen. „Natürlich werden wir klagen“, sagte Patrick Breyer, der juristische Vordenker des AK Vorrat.

Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht 2010 eine Vorratsdatenspeicherung nicht generell abgelehnt, sondern vor allem Nachbesserungen bei der Datensicherheit gefordert. 2014 hatte sich allerdings der Europäische Gerichtshof (EuGH) deutlich kritischer positioniert, als er die entsprechende EU-Richtlinie für nichtig erklärte. „Dahinter wird das Bundesverfassungsgericht nicht zurückbleiben wollen“, vermutet Breyer, der seit 2012 für die Piraten im Kieler Landtag sitzt.

Am EuGH ist zudem bereits ein Verfahren aus Schweden anhängig, das eine nationale Vorratsdatenspeicherung betrifft. Hier könne der EuGH ein weiteres Signal für den Schutz der Privatsphäre setzen, hofft Breyer.

CHRISTIAN RATH