BEAMTENEINSTELLUNG
: Verfassungsgericht kippt Altersvorgaben

KARLSRUHE | Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zur Altershöchstgrenze bei der Einstellung von Beamten in Nordrhein-Westfalen aus formalen Gründen gekippt. Grundsätzlich dürfe der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen Altershöchstgrenzen für die Einstellung von Beamten festlegen. Zwei Lehrer hatten mit ihrer Verfassungsklage Erfolg: Sie wollten nach jahrelanger Anstellung an öffentlichen Schulen in das Beamtenverhältnis übernommen werden und scheiterten wegen ihres Alters. (dpa)