Pflaster für Verbände

FINANZEN Die niedersächsische Sozialministerin verteidigt Lotto-Geld für Wohlfahrtsverbände gegen Kritik des Rechnungshofs

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) hat die Kritik des Landesrechnungshofes an der Vergabe von Lotteriemitteln an die Wohlfahrtsverbände zurückgewiesen. Allzu strenge Vorgaben des Landes für die Verwendung solcher Mittel widersprächen der historisch gewachsenen und sozialpolitisch begründeten Aufgabenteilung zwischen Staat und freier Wohlfahrt, sagte sie gestern.

Der Landesrechnungshof hatte vergangene Woche in seinem Jahresbericht kritisiert, das Land kontrolliere zu wenig, wie die Verbände die Förderung in Höhe von jährlich 20,25 Millionen Euro verwenden. Zudem seien Teile davon wettbewerbsverzerrend, befanden die Rechnungsprüfer.

Ministerin Rundt stellte sich nun vor die Verbände: Die Wahrnehmung sozialstaatlicher Aufgaben durch die Verbände der freien Wohlfahrtspflege hätten sich seit Jahrzehnten bewährt, erklärte sie. „Wir werden in diesem Punkt ebenso wenig dem Landesrechnungshof folgen können wie die vorherigen Parlamente und Regierungen.“ An dieser Stelle müssten die historischen und sozialpolitischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Allerdings werde das Ministerium der Mahnung der Rechnungsprüfer, dass Wettbewerbsverzerrungen in der Pflege zu vermeiden seien, sorgfältig nachgehen, so Rundt weiter.

Der Verband Deutscher Alten-und Behindertenhilfe teilte gestern mit, er prüfe, ob ein juristisches Vorgehen gegen die bestehende Förderpraxis Erfolg verspreche.  (epd)