Flüchtlinge dürfen vorerst bleiben

Die Flüchtlinge in der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg müssen vorerst nicht mit einer Räumung durch die Polizei rechnen. Das hat das Verwaltungsgericht am Freitag in einem Eilverfahren entschieden. Es handele sich nicht um eine gewöhnliche Besetzung, da der Bezirk die Nutzung zunächst gestattet habe, argumentierte das Gericht unter anderem. Eine Räumung müsse deshalb zunächst auf zivilrechtlichem Weg veranlasst werden.

Flüchtlinge wohnten mit Duldung des Bezirks seit Ende 2012 in dem ehemaligen Schulgebäude. Im Februar dieses Jahres forderte das Bezirksamt sie auf, das Haus zu verlassen. Auch eine Zwangsräumung wurde angedroht. Es liege eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vor, weil die Schule in öffentlichem Eigentum ohne Genehmigung zweckwidrig genutzt werde, hieß es. Nach der Entscheidung des Gerichts darf eine Räumung vorerst nicht vollzogen werden. (epd)