DER RECHTE RANDWIE UNBELEHRBARE DEN HOLOCAUST LEUGNEN
: Der Überzeugungstäter

Ein unbelehrbarer Überzeugungstäter stand am Dienstag vor dem Landgericht Hannover. Hier wollte Arnold Höfs erneut die Holocaustleugnung als Menschenrecht erstreiten. Vor der Urteilsverkündung scherzte der Wirtschaftsberater mit seinen Gesinnungsgenossen, die es vorzogen, im Stehen zu warten: „Ich kann ja hinterher noch genug sitzen.“ Kann er nicht nur, muss er nun auch.

In der Berufungsverhandlung folgte der Vorsitzende Richter Stefan Lücke nicht dem Verteidiger Wolfram Nahrath: Statt des geforderten Freispruches erfolgte die Verurteilung wegen Volksverhetzung zu zehn Monaten Haft. Lücke lies keinen Zweifel daran, dass sich in Höfs’ 107-seitiger Broschüre, die den Titel „Faktenspiegel 7“ trägt, Dokumente finden, die die industrielle Vernichtung der jüdischen Menschen verharmlose und leugne. In der Einleitung schreibt Höfs selbst, die „Totenzahl von 6 Millionen“ habe nichts „mit der Wirklichkeit zu tun“, habe sich in „Luft aufgelöst“, und in den „Massengaskammern“ hätte es keine Rückstände von Zyklon B gegeben, das „fast ausschließlich“ gegen Fleckfieber eingesetzt worden sei. „Was Sie machen, hat nichts mit Wissenschaft zu tun“, entgegnete Richter Lücke.

Seine letzen Worte nutzte Höfs dann, um erneut vorzurechnen, das „lediglich 130.000 Juden umgekommen“ seien. Wesentlich ausführlicher hatte zuvor sein Anwalt Nahrath, der immer wieder Rechtsextreme und Holocaustleugner vertritt, dargelegt, dass Volksverhetzung nach Paragraf 130 des StGB mit dem Grundrecht auf Meinungs- und Forschungsfreiheit unvereinbar sei.

Im Gerichtssaal gefielen diese Ausführungen vor allem Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel. Erst vor Kurzen war sie zusammen mit Höfs beim Lüneburger Prozess gegen den Auschwitz-Buchhalter Oskar Gröning gewesen. Gegen das Urteil will Höfs Revision einlegen.

Hinweis: ANDREAS SPEIT arbeitet als freier Journalist und Autor über die rechte Szene nicht nur in Norddeutschland