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Polizei gebremst

HAMBURG Gericht erklärt wahllose Kontrollen von Bürgern in „Gefahrengebieten“ für rechtswidrig

HAMBURG taz/dpa | Die Einrichtung sogenannter Gefahrengebiete wie im Schanzenviertel ist nach einem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts verfassungswidrig. Die gesetzliche Regelung, die der Polizei bei drohenden schweren Straftaten verdachtsunabhängige Kontrollen von Bürgern erlaubt, verstoße gegen das Grundgesetz, erklärte das Gericht. Die Benennung der „linken Szene“ als Zielgruppe für die Kontrollen verstoße gegen das Diskriminierungsverbot und den Gleichheitsgrundsatz. Eine diffuse Definition einer Personengruppe nach dem äußeren Erscheinungsbild sei unzulässig.

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