UND HEUTE
: … wird gerichtet über Gefahrengebiete

Über die Zulässigkeit von Gefahrengebieten verkündet heute das Hamburger Oberverwaltungsgericht sein Urteil. Eine linke Aktivistin aus dem dortigen war am Vorabend des 1. Mai 2011 unweit ihres Wohnortes von der Polizei kontrolliert worden, die auch den Rucksack der Frau durchsuchte und sie schließlich die Nacht über in Gewahrsam nahm. Die Betroffene klagte, und das Verwaltungsgericht befand, der Polizeigewahrsam war nicht recht. Das reicht der Klägerin nicht: Sie wollte vor Gericht erreichen, dass das polizeiliche Instrument des Gefahrengebiets grundsätzlich verboten wird.