SCHWEDEN
: Einspruch von Assange von Gericht abgelehnt

STOCKHOLM | Das höchste schwedische Gericht hat einen Einspruch von Wikileaks-Gründer Julian Assange gegen einen Haftbefehl aus dem Jahr 2010 abgelehnt. Der Haftbefehl bleibe bestehen, erklärte das Gericht am Montag. Es gebe ein „großes öffentliches Interesse“ daran, den Fall zu untersuchen. Schwedische Staatsanwälte wollen Assange in der Botschaft Ecuadors in London zu Vorwürfen sexuellen Missbrauchs an zwei Frauen befragen. Ein Termin steht noch nicht fest. In der Botschaft hält sich Assange seit drei Jahren auf, um einer Auslieferung zu entgehen. (dpa)