VERMIETER KANN HAFTEN
: Legionellen im Trinkwasser

KARLSRUHE | Mieter können bei einer Infektion mit Legionellen-Bakterien vom Vermieter Schadenersatz und Schmerzensgeld beanspruchen. Sie müssen dazu nicht unbedingt beweisen können, dass sie sich am Trinkwasser des Mietshauses und nicht anderswo mit den gefährlichen Bakterien infiziert haben. Das urteilte der Bundesgerichtshof am Mittwoch. Geklagt hatte eine Frau, deren Vater an einer Lungenentzündung gestorben ist, die möglicherweise auf eine Infektion mit den Bakterien zurückgeführt werden kann. (epd)