Henkel sitzt den Ausschuss aus

O. Innenverwaltung findet Urteil zu rechtswidriger Abschiebung falsch, legt aber keinen Widerspruch ein

Geschlagene drei Stunden diskutierte der Innenausschuss des Abgeordnetenhauses am Montag erneut über den Fall Banu O. Deren Abschiebung hatte das Verwaltungsgericht im Februar für rechtswidrig erklärt.

Während die Opposition den zuständigen Innensenator Frank Henkel (CDU) mit Fragen bombardierte, bemühten der und seine BehördenvertreterInnen sich, diese nicht zu beantworten. Immerhin konnte Henkel eine Kopie der Approbation des umstrittenen Arztes vorzeigen, der die Abschiebung durch Feststellung der Flugfähigkeit der in Berlin geborenen O. ermöglicht hatte. Auf ihn, aber auch auf den „kleinen Trick“ (Frank Zimmermann, SPD) der Ausländerbehörde, die junge Frau zu einem scheinbar harmlosen Termin einzubestellen, obwohl ihr Flug in die Türkei schon gebucht war, fokussierte die Opposition, die auch vermutet, dass es mehr solcher rechtswidrigen Abschiebungen gibt. Ein Untersuchungsausschuss gegen Henkel war deshalb gefordert worden.

Doch danach sieht es nicht aus. O.s Fall sei ein Einzelfall, da sind sich SPD und CDU einig. Beim Urteil sei man anderer Ansicht als das Verwaltungsgericht. Widerspruch gegen dessen Entscheidung hat die Ausländerbehörde aber nicht eingelegt. AKW