FDP will Datenschutz stärken

RECHTSSTAAT Rot-Grün will Datenschutzbeauftragten stärken. Die FDP weiß schon, wie, der Senat nicht

In eine ungewisse Zukunft blickt der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar. Am 9. Mai endet seine sechsjährige Amtszeit, wie es weitergeht, ist vollkommen unklar. „Damit hat sich der Senat noch nicht befasst“, erklärt auf taz-Anfrage Marion Klabunde, Sprecherin des neuen Justizsenators Till Steffen (Grüne). Das sollte er auch gar nicht mehr, wenn es nach der FDP-Fraktionsvorsitzenden Katja Suding geht. Der Datenschutzbeauftragte sollte nach ihrer Ansicht „aufgewertet und von der Bürgerschaft ausgewählt werden“, schlägt Suding vor – und bringt damit das neue rot-grüne Regierungsbündnis in Zeitnot.

Das hat in seinem Koalitionsvertrag vor einer Woche vereinbart, die Position des Datenschutzbeauftragten „zu stärken“ und ihn „vollständig vom Senat loszulösen“. Wie das konkret geschehen soll, wollen SPD und Grüne noch klären. Und deshalb zaubert Suding einen abgelehnten FDP-Antrag aus der vorigen Legislaturperiode hervor, den sie jetzt erneut in die Bürgerschaft einbringt. Damit will die Liberale das Vorschlagsrecht für die Besetzung der Position vom Senat weg auf die Bürgerschaft übergehen lassen, die dann anschließend den Datenschutzbeauftragten auch wählen würde. Das würde für eine „stärkere Unabhängigkeit von der Exekutive sorgen“, sagt Suding.

Die Umsetzung des Koalitionsvertrages werde jetzt vorbereitet, sagt Justiz-Sprecherin Klabunde. Es sei für Rot-Grün „ein ganz wichtiges Anliegen, die Schlüsselrolle des Datenschutzbeauftragten zu stärken“. Die Justizsprecher von SPD und Grünen, Urs Tabbert und Farid Müller, sicherten eine gründliche Beratung des Antrags im Rechtsausschuss zu.

Unbeantwortet blieb zunächst, was nach dem 9. Mai mit Caspar passiert. Laut Gesetz muss er kommissarisch im Amt bleiben. Suding würde ihn gerne für weitere volle sechs Jahre dort sehen: „Herr Caspar hat sehr gute Arbeit gemacht.“ SMV