: „Heimtückisches Täuschungsmanöver“
FALL BANU O. Fachleute kritisieren die „haarsträubende“ Abschiebepraxis der Berliner Ausländerbehörde
Die laut Verwaltungsgericht illegal durchgeführte Abschiebung der Türkin Banu O. weitet sich zu einem Skandal aus. Was Fachleute am Mittwochabend bei einer von der grünen Abgeordneten Canan Bayram initiierten Diskussion über Abschiebepraktiken der Ausländerbehörde berichteten, lässt auf häufigeres Verwaltungshandeln im rechtlichen Graubereich schließen.
„Heimtückisches Täuschungsmanöver“ nannte O.s Anwalt Hans-Georg Lorenz die Taktik des Amtes im Fall seiner Mandantin. Die gebürtige Berlinerin war im Dezember zur Ausländerbehörde geladen worden – mit der Zusicherung, es sei kein Abschiebetermin. Stunden später befand sie sich in Istanbul. Ihr Flug war, wie sich vor dem Verwaltungsgericht herausstellte, seit November gebucht. Ermöglicht hatte die Durchführung der Abschiebung ein von der Polizei beauftragter Arzt, der O. Flugfähigkeit bescheinigte.
Das Verwaltungsgericht hatte im Februar die Durchführung der Abschiebung für illegal erklärt: Weder hätte O. nötige Vorkehrungen wie „Mitnahme von Reisegepäck“ noch rechtliche Schritte ergreifen können. Zudem hatte das Gericht „erhebliche rechtliche Bedenken“ an der Eignung des Arztes. Der war nicht nur Begutachter, sondern begleitete die Abschiebung auch – für ein weiteres Honorar. Er habe so ein „finanzielles Interesse“ an der Abschiebung gehabt.
„Hervorragende richterliche Arbeit“ nannte Percy Maclean, selbst 18 Jahre lang Richter am Verwaltungsgericht, die Aufarbeitung dieses „haarsträubenden Vorgangs“ durch das Gericht. Er verwies gleichzeitig darauf, wie selten Abschiebungen gerichtlich geprüft würden. Dabei steige die Zahl unangekündigter Abschiebungen, so Martina Mauer vom Flüchtlingsrat. Betroffene berichteten, dass ihnen dabei die Handys abgenommen würden, damit sie ihre Anwälte nicht benachrichtigen könnten.
Eine „Reform der Ausländerbehörde“ forderte Lorenz deshalb: Leitung und Rechtsabteilung müssten ausgewechselt werden. Dass das auf einer Veranstaltung der Grünen nicht nur Oppositionsgemecker ist, stellt die Vita des Anwalts klar: Seit 50 Jahren ist Lorenz SPD-Mitglied, 27 Jahre lang saß er selbst im Abgeordnetenhaus. Am Mittwoch kritisierte er die CDU, die zur Rechtfertigung der Abschiebung auf die kriminelle Vergangenheit Banu O.s verwiesen hatte. „Und meine Fraktion hat sich nicht dagegen verwahrt. Mit diesen Leuten möchte ich nicht in einer Koje liegen“, so Lorenz: „Da riecht man hinterher.“ AKW