Legal, illegal, scheißegal

Missachten Berliner Behörden die Rechte Nichtdeutscher?

VON ALKE WIERTH

Der in die Türkei abgeschobenen Berlinerin Banu O. kann die Debatte, die ihre laut Verwaltungsgericht illegale Abschiebung hier ausgelöst hat, sorry: scheißegal sein. Denn die bringt O. nicht hierher zurück, wo sie geboren wurde, unter schwierigen Verhältnissen aufwuchs und dann Verbrechen beging, für die sie im Gefängnis büßte. Dass ihre Abschiebung nicht legal war, verschaffe O. nicht den Anspruch zurückzukommen, so das Gericht.

Ist der Fall O. ein Einzelfall? Die routinierte Zusammenarbeit von Ausländerbehörde und Polizei, wie sie sich in den Gerichtsprotokollen abbildet, lässt anderes immerhin vermuten. Ebenso, dass der Aufklärungswille des Innensenators, Chef beider Behörden, sich am Montag im Innenausschuss des Parlaments deutlich in Grenzen hielt: Ihm sei „kein weiterer solcher Fall bekannt“, lautete Henkels lapidare Antwort auf die Frage der Opposition. Von der Ausländerbehörde, die das hätte besser aufklären können, war niemand geladen.

Realitätsverleugnung

Treten Berliner Behörden die Rechte von Menschen ohne deutschen Pass mit Füßen, wie Canan Bayram sagte? Man mag das in dieser Pauschalität übertrieben finden. Institutionellen Rassismus aber gar nicht zu sehen, wie es die CDU-Politiker tun, zeugt von Realitätsverleugnung. Die steht gerade Innenpolitikern ebenso wenig an wie Kurt Wansners (CDU) fieser Hinweis auf „die Vergangenheit der Dame“. Legal, illegal, scheißegal – Hauptsache weg? Wer nicht akzeptiert, dass auch StraftäterInnen – sogar ausländischen! – rechtsstaatliche Behandlung zusteht, hat in der Innenpolitik wirklich nichts verloren.

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