Verbraucherzentrale gibt Gas

PREISERHÖHUNGEN Sammelklage gegen Eon Hanse kommt zu Stande. Kunden fordern zu viel gezahlte Beträge von Energieversorger zurück. Rechtsstreit um Rechnungen noch nicht in letzter Instanz entschieden

Das Gericht stellte fest, dass Eon die Preisanpassungsklausel unscharf gefasst habe

Die Verbraucherzentrale Hamburg verschärft den Streit um angeblich überhöhte Gas-Rechnungen von Eon Hanse. Sie werde noch im alten Jahr knapp 87.000 Euro von dem norddeutschen Versorger einklagen, kündigte sie am Mittwoch an. Die Summe ergibt sich aus den Forderungen von 55 Eon-Kunden, die ihre Ansprüche an die Verbraucherzentrale abgetreten haben. Sie gehören zu rund 50.000 Kunden, die die Preiserhöhungen der vergangenen Jahre nur unter Vorbehalt mitgemacht haben.

Ende Oktober hatte das Hamburger Landgericht die Preisanpassungsklauseln in den Gasverträgen von Eon Hanse Vertrieb für unwirksam erklärt. Geklagt hatten 52 von 5.000 Gaskunden, die sich geweigert hatten die Preiserhöhungen seit dem 1. Oktober 2004 mitzumachen. Sie widersprachen der Preiserhöhung und zahlten den alten Betrag weiter. Sie vermuten, Eon nutze sein Monopol aus, um die Preise über Gebühr zu erhöhen.

Das Gericht stellte fest, dass Eon die Preisanpassungsklausel unscharf gefasst habe. Die Verbraucherzentrale will jetzt dafür sorgen, dass dieses Urteil Folgen hat. Zugleich reagiert sie auf die Klagen von Eon gegen die 5.000 Gaskunden, die sich komplett geweigert hatten mehr zu bezahlen.

„Diese Klagewelle ist ohne Beispiel in der deutschen Energiewirtschaft – in Umfang, Zeitpunkt und Sinnlosigkeit“, sagt Günter Hörmann von der Verbraucherzentrale. Eon habe mehrere Tausend Kunden verklagt. Hörmann hält das nach dem Urteil des Landgerichts für sinnlos, obwohl Eon gegen das Urteil Berufung eingelegt hat. Vier Jahre lang habe sich das Landgericht intensiv mit dem Thema befasst. Es sei unsinnig, jetzt wieder hundert Amtsrichter damit zu befassen.

„Diese Kunden haben einen Teil ihrer Rechnung nicht bezahlt“, konterte eine Eon-Sprecherin. „Wie sollen wir es unseren regelmäßig zahlenden Kunden erklären, dass wir nicht dagegen vorgehen?“ GERNOT KNÖDLER