EU-GERICHTSENTSCHEIDUNG
: Sorgerecht grenzenlos gültig

LUXEMBURG | Ein Gericht in einem EU-Staat darf das Sorgerecht für ein Kind nicht vorläufig einem Elternteil übertragen, wenn ein Gericht in einem anderen EU-Staat das Sorgerecht bereits dem anderen Elternteil zugesprochen hat. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Eine „Dringlichkeit“, die gerichtliche „Schutzmaßnahmen“ rechtfertigen könne, sei nur unter bestimmten Voraussetzungen gegeben, hieß es. Es solle „nicht zu widerrechtlichem Verbringen und Zurückhalten von Kindern“ kommen. (dpa)