URTEIL
: Richter soll Blutprobe erlauben

KARLSRUHE | Das Bundesverfassungsgericht hat die Anordnung von Blutproben durch Polizeibeamte erschwert. Die Beamten müssten zumindest versuchen, die gesetzlich vorgesehene Genehmigung der Blutentnahme durch einen Richter zu bekommen. Hierauf dürfe nur verzichtet werden, wenn ansonsten der Untersuchungserfolg konkret gefährdet wäre. Eine generelle Berufung auf „Gefahr im Verzug“ etwa beim Verdacht auf Trunkenheitsfahrten sei nicht zulässig. Das stärkt den sogenannten Richtervorbehalt. (dpa)