GERMANWINGS-OPFER
: Hinterbliebene prüfen US-Klage

BERLIN | Deutsche Hinterbliebene des Germanwings-Unglücks prüfen, ob sie vor einem Gericht in den USA auf Schadenersatz klagen können. „Wir haben Gespräche mit den Anwälten amerikanischer Hinterbliebener geführt“, sagte Professor Elmar Giemulla, der unter anderem die Angehörigen der 16 getöteten Schüler aus Haltern vertritt, der BamS. Hintergrund ist demnach, dass im Gegensatz zu den USA das deutsche Recht in der Regel keinen emotionalen Schadenersatz für Hinterbliebene von Flugzeugabstürzen vorsieht. (afp)