Staatsvertrag über Sicherungsverwahrung

ABKOMMEN Schleswig-Holsteins Sicherungsverwahrte werden in Hamburg zur Therapie untergebracht

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat ein Sicherungsverwahrungsgesetz verabschiedet sowie den mit Hamburg ausgehandelten Staatsvertrag zur Unterbringung schleswig-holsteinischer Sicherungsverwahrter abgesegnet. Elf Sicherheitsverwahrte können künftig in der Hamburger Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel untergebracht werden.

„Damit haben wird die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen“, sagte Justizministerin Anke Spoorendonk von Südschleswigschen Wählerverband (SSW). Das Gesetz sieht vor, dass den Sicherungsverwahrten Therapieangebote unterbreitet werden müssen, die die Gefährlichkeit reduzieren und Wiedereingliederungs-Perspektiven bieten.

Nach den Vorgaben des Verfassungsgericht muss die Unterbringung in einer Einrichtung erfolgen, die räumlich und organisatorisch vom Strafvollzug getrennt ist. Zulässig sei jedoch laut Spoorendonk auch eine Unterbringung auf dem Gelände einer JVA wie Fuhlsbüttel. Dort erhalten die Untergebrachten 17 Quadratmeter große Zimmer und können sich tagsüber in der Einrichtung frei bewegen. „Die Besuchsmöglichkeiten werden ausgeweitet und die Untergebrachten können sich selbst versorgen“, sagt Spoorendonk.

Zudem verfüge der Bereich der Sicherungsverwahrten über einen separaten Nassbereich mit Duschen und die Untergebrachten könnten ganztägig einen eigenen Freistunden-Bereich am Gebäude nutzen sowie Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten der JVA in Anspruch nehmen. Ob Schleswig-Holstein alle gebuchten Plätze zur Therapieunterbringung nutzt oder einige Sicherungsverwahrte in der JVA Lübeck bleiben, ist noch unklar.

Spoorendonk nannte den Staatsvertrag ein gutes Beispiel für eine konstruktive Zusammenarbeit mit Hamburg, Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek ihrerseits den Staatsvertrag „eine für beide Länder gute Lösung“.  KVA