Grundrechte vor Gericht

GEFAHRENGEBIETE

Wenn das Hamburgische Oberverwaltungsgericht am Donnerstag verhandelt, geht es auch ganz grundsätzlich um die Grundrechte von Menschen, die in einem der von der Polizei ausgewiesenen Gefahrengebiete leben. Anfang vorigen Jahres wurde dieses Instrument bundesweit bekannt: Die Hamburger Polizeiführung hatte das größte Areal diese Art aller Zeiten eingerichtet.

80.000 Menschen standen für mehrere Tage unter Generalverdacht. Die Begründung: Die Polizei befürchtete Angriffe auf ihre Wachen. Das betroffene Gebiet befand sich mehrere Tage im Ausnahmezustand: Es gab massive Polizeipräsenz und anlasslose Kontrollen – sowie Demonstrationen dagegen.

Der Anlass des Verfahrens spielt im Jahr 2011. Der Schanzenviertel-Aktivistin Claudia Falke war am Vorabend des 1. Mai von der Polizei nach einer Personenkontrolle ein Aufenthaltsverbot für das ganze Schanzenviertel, in dem sie wohnt, erteilt worden. Zuvor hatte man ihren Rucksack überprüft – ohne etwas zu finden. Da sie murrte, wurde sie in Gewahrsam genommen. Die Polizei hatte die Schanze wegen möglicher Krawalle zum Gefahrengebiet erklärt.

Als erste Instanz verurteilte das Verwaltungsgericht Hamburg 2012 die Maßnahme gegen Falke als rechtswidrig. Es erhob jedoch grundsätzlich gegen das Gefahrengebiet keine verfassungsrechtlichen Einwände, weil es in den Vorjahren in der Schanze zu Krawallen gekommen sei. Jedoch seien Art und Umfang sehr bedenklich gewesen.  KVA