Toter Markus Wolf will Geld vom Klassenfeind

Die Angehörigen des DDR-Auslandsgeheimdienst-Chefs fordern die Zahlung seiner gestrichenen Ehrenpension

Der Streit über eine DDR-Ehrenpension des früheren Spionagechefs im Stasi-Ministerium, Markus Wolf, ist auch mehr als ein Jahr nach seinem Tod nicht beigelegt. Die Berufungsklage am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg werde von der Familie weitergeführt, sagte Sprecher Konrad Kärcher. Wolfs Familie wie zuvor dieser selbst sind der Ansicht, dass die Streichung rechtswidrig gewesen ist. Es sei noch nicht absehbar, wann die aus dem Jahr 2005 stammende Klage verhandelt wird.

Das Bundesversicherungsamt hatte Wolf, der im Alter von 83 Jahren am 9. November 2006 gestorben ist, die Entschädigungsrente wegen Verstößen gegen Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit aberkannt. Der frühere Generaloberst bezog eine „Ehrenpension“ nach der „Anordnung über Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus sowie für deren Hinterbliebene“. Die Familie Wolf war aus Furcht vor den Nazis in die Sowjetunion emigriert. Zwar erstritt Wolf wegen Formfehlern in einer ersten Entscheidung zunächst eine Nachzahlung. Doch das Berliner Sozialgericht stellte zugleich fest, dass die Streichung der Pension wegen der Menschenrechtsverstöße rechtens sei. DPA