Kein Chef in Sicht

Das Ortsamt Burglesum bekommt auch nach zwei Jahren keinen neuen Leiter. Das Rathaus darf die Stelle wegen Verfahrensfehlern weiterhin nicht besetzen, entschied gestern das Verwaltungsgericht

von Jan Zier

Die seit nunmehr fast zwei Jahren vakante Stelle des Ortsamtsleiters in Burglesum darf vorläufig nicht besetzt werden. Das entschied gestern das Verwaltungsgericht Bremen – und brachte dem Rathaus damit eine deutliche Niederlage ein. Die Richter bescheinigten dem Bremer Senat Verfahrensfehler in seinem inzwischen dritten Anlauf, die Stelle ordnungsgemäß zu besetzen. Geklagt hatten der parteilose Kai Oliver Thielking, einst Favorit des früheren Innensenators Thomas Röwekamp (CDU), sowie die SPD-Kandidatin Ingrid Reichert. Weil letztendlich keiner der beiden vom Beirat akzeptiert wurde, hatte sich auch der Senat nicht zu einer Besetzung durchringen können.

Die beiden KlägerInnen Thielking und Reichert haben mit dem gestrigen Gerichtsbeschluss ihre formelle Chance auf Berufung vorerst gewahrt. Eine „abschließende Entscheidung“ über die Stellenbesetzung hat das Gericht gestern jedoch noch zurückgestellt – mit Blick auf ein weiteres beim Verwaltungsgericht anhängiges Eilverfahren. Das Urteil ist auch noch nicht rechtskräftig: Der Senat kann gegen die Entscheidung innerhalb der nächsten beiden Wochen Beschwerde einlegen. Der Posten wird auf zehn Jahre vergeben und ist mit einem Grundgehalt von bis zu 4.346 Euro verbunden.

Gerügt haben die RichterInnen, dass der Senat bei der Auswahl des zuletzt favorisierten Kandidaten Heiko Dornstedt „nicht alle Erkenntnisquellen ausgeschöpft“ und auf diese Weise das beamtenrechtliche Leistungsprinzip missachtet habe. Dornstedt, derzeit stellvertretender Leiter des Ortsamts Vegesack, wurde sowohl vom Rathaus als auch vom Beirat gewünscht, dürfte das Amt aber gar nicht übernehmen. Er will es jetzt auch nicht mehr: Ende November erklärte er, für den frei gewordenen Chef-Posten in Vegesack kandidieren zu wollen.

Der rot-grüne Senat habe sich nur auf das Votum des Beirats Burglesum gestützt, kritisiert Verwaltungsrichter Rainer Vosteen, „das reicht aber nicht aus“. Vielmehr hätten Eignung, fachliche Leistung und Befähigung aller BewerberInnen näher geprüft werden müssen – vor allem der nicht verbeamteten. Nur weil sich der Beirat für Dornstedt ausgesprochen habe, könne das nicht automatisch zu dessen Ernennung führen.

Genau dieses Auswahlverfahren war jedoch Folge des neuen Beirätegesetzes, das im Juli vergangenen Jahres in Kraft trat. Es sichert dem Stadtteilparlament bei der Auswahl des Ortsamtsleiters ein Vorschlagsrecht zu – früher verfügte er nur über ein Anhörungsrecht, doch wurde seinem Votum meist Folge geleistet.

Das Rathaus hat nun nach Ansicht des Verwaltungsgerichts zwei Möglichkeiten: Er kann ein viertes Auswahlverfahren initiieren – oder aber die Auswahl der KandidatInnnen nachbessern und den Leistungsvergleich der BewerberInnen – insbesondere jenen der nicht Verbeamteten mit den schon im Staatsdienst Tätigen – nachholen. Bisher jedenfalls, so Vosteen, ist das Verfahren „noch nicht fehlerfrei zum Abschluss gebracht“. Der Bremer Senat erklärte gestern, er werde die gerichtlichen Beanstandungen „umgehend prüfen und in das weitere Verfahren einbeziehen“.