miethai: mieterhöhung und mietenspiegel
: Erleichterung für Vermieter

Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Thema Mieterhöhung (Urteil vom 12. Dezember 2007, Az. VIII ZR 11/07) lockert zugunsten der Vermieter die Voraussetzungen an eine Mieterhöhung. Das Urteil überrascht, denn eigentlich schien der Gesetzeswortlaut klar: Das Gesetz schreibt in § 558a Abs. 3 BGB vor, dass der Vermieter die Angaben des Mietenspiegels in seinem Mieterhöhungverlangen mitteilen muss, wenn ein so genannter qualifizierter Mietenspiegel – wie zum Beispiel der in Hamburg – für die Wohnung vorliegt.

Schön für die Mieter: Sie konnten dann gleich anhand der Mieterhöhung überprüfen, welchen Wert der Spanne der Vermieter gewählt hat und ob denn das gewählte Feld des Mietenspiegels überhaupt zutrifft. Der BGH urteilte nun aber, dass es genüge, wenn der Vermieter das nach seiner Auffassung einschlägige Mietenspiegelfeld benennt. Wenn der Mietenspiegel allgemein zugänglich sei, müssten die einzelnen Werte der Spanne dieses Mietenspiegelfeldes nicht in der Erhöhung ausdrücklich genannt werden.

Diese milderen Anforderungen an die Erhöhungserklärung des Vermieters betreffen also auch Hamburger Mieter. Flattert eine Mieterhöhung ins Haus, muss zunächst der aktuelle Mietenspiegel besorgt werden (zum Beispiel über www.mhm-hamburg.de). Aber aufgepasst: Nicht jede verlangte Miete ist in voller Höhe berechtigt, selbst wenn der verlangte Wert in der Spanne liegt. Eine Beratung lohnt sich in jedem Fall, denn die nähere Ausstattung, Lage und so weiter sind für die konkrete Einordnung in die Spanne maßgeblich.

Auch MhM-Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen, sich im Rahmen der am Mittwoch, 16. Januar, in unseren Räumen in der Bartelsstraße 30 stattfindenden „Langen Nacht der Mieterhöhung“ über die Funktionsweise des Hamburger Mietenspiegels zu informieren. Um 18.30 Uhr referiert der Rechtsanwalt Jürgen Twisselmann zum Thema - der Eintritt ist frei!

SYLVIA SONNEMANN ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, ☎ 431 39 40, www.mhm-hamburg.de