EU lässt bei Mühlenberger Loch Milde walten

Vertragsverletzungsverfahren eingestellt: Fehlender Naturschutz-Ausgleich für Airbus-Ausbau bleibt vorerst straffrei

Die EU-Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit der Erweiterung der Hamburger Airbus-Fabrik eingestellt. Das geht aus einem Schreiben des Bundes an den Senat hervor, das der taz vorliegt. Eigentlich hatte Deutschland eine Strafe gedroht, weil sieben Jahre nach der teilweisen Zuschüttung der Elbbucht Mühlenberger Loch noch immer kein vollständiger Ersatz für das Süßwasserwatt in Aussicht stand. Wie aus einem Schreiben der EU hervorgeht, akzeptierte die Kommission einen Alternativvorschlag des Hamburger Senats, dessen Aussichten auf Realisierung aber zweifelhaft sind.

Das Mühlenberger Loch ist ein EU-Naturschutzgebiet. Seine Zuschüttung sollte unter anderem durch eine Öffnung der Haseldorfer Binnenelbe für die Tide ausgeglichen werden. Der Umweltverband BUND klagte dagegen und behielt in erster Instanz Recht. Weil sich das Gerichtsverfahren hinzog, leitete die EU das Vertragsverletzungsverfahren ein. Der Senat schlug alternativ die Borghorster Elbwiesen vor.

Diese aber sind, wie auch die Haseldorfer Binnenelbe, bereits ein FFH-Gebiet. Überdies bemühen sich Hamburg und Schleswig-Holstein bereits seit 2003, sie für die Tide zu öffnen – vergeblich. KNÖ