„Wildes Konstrukt“ – aber kein Irrtum

Nachdem der Bundesgerichtshof ihn vom Terror-Vorwurf freisprach, äußert sich ein Bremer 129a-Beschuldigter

Mit einer Erklärung kommentierte am Freitag die Schwachhauser „Messstelle für Arbeits- und Umweltschutz“ (MAUS) ihre Entlastung durch den Bundesgerichtshof (BGH). Den durch das Anti-Terror-Verfahren gegen sie entstandenen politischen Schaden bezeichnet die MAUS als „nicht rückgängig zu machen“.

„Wir werden nicht politisch verfolgt, weil alles ein Irrtum ist. Wir werden angegriffen, weil wir uns für eine revolutionäre Umgestaltung der Gesellschaft einsetzen“, so das Papier weiter. Im Dezember hatte der BGH festgestellt, dass die Anschläge vor dem G8-Gipfel keiner „terroristischen Vereinigung“ im Sinne des Paragrafen 129a zuzurechnen seien. Daher sei nicht die Bundesanwaltschaft zuständig gewesen. Die von dieser am 9. Mai angeordnete Durchsuchung linker Objekte in vielen deutschen Städten, darunter Bremen, war deshalb unzulässig.

Das MAUS-Papier kritisiert, dass die Schlappe der Ermittlungsbehörden als „Sieg des Rechtsstaates“ interpretiert werde. Dabei hätte der Staat sein Ziel erreicht, Strukturen zu durchleuchten und die „Konsensfähigkeit seiner Strategien auszutesten“: „Wir wurden mit wilden Konstrukten herausgegriffen, um die ganze Gesellschaft einzuschüchtern.“ Christian Jakob