Senat sucht sich Personal selbst

Bei der Entscheidung wichtiger Personalfragen im öffentlichen Dienst will der Senat künftig das letzte Wort haben. Mit einer Änderung des Personalvertretungsgesetzes soll nach Darstellung von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) die Mitbestimmung von Personalräten bei Einstellungen und Kündigungen von Beamten und Angestellten mit hoheitlichen Aufgaben eingeschränkt werden. Gleiches gilt für 1-Euro-Jobber und Vertretungskräfte, die nicht länger als sechs Monate im Einsatz sind. Das Abgeordnetenhaus muss dem Gesetzentwurf, der von den Gewerkschaften scharf kritisiert wird, noch zustimmen. Bisher wurde in strittigen Fällen, wenn beispielsweise der Personalrat die geplante Kündigung eines Mitarbeiters ablehnte, eine sogenannte Einigungsstelle angerufen. Dieses Gremium, dem Vertreter von staatlichen Stellen und des Personalrats angehören, traf dann die Entscheidung. Die Änderungen betreffen unter anderem Polizei, Feuerwehr, Justiz, Lehrer, Mitarbeiter der Baufsicht und Ordnungsämter. DDP