Laufzeitverlängerung abgelehnt

Doch Brunsbüttel-Betreiber Vattenfall gibt nicht auf und will nun das Bundesverwaltungsgericht anrufen

Sie wollen die Schlappe nicht auf sich beruhen lassen. Der Stromversorger Vattenfall hat gestern Abend angekündigt, im Streit um die Übertragung von Reststrommengen des AKW Mühlheim-Kärlich auf Brunsbüttel das Bundesverwaltungsgericht anzurufen. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hatte zuvor einen Antrag des Stromversorgers abgelehnt, die Laufzeit von Brunsbüttel um zwei Jahre bis 2012 zu verlängern.

Die Richter argumentierten, das Atomausstiegsgesetz nenne in einer Fußnote mit Emsland, Grundremmingen und Biblis die Atommeiler, auf die Strommengen des AKW Mühlheim-Kärlich, das 1988 nur wenige Monate am Netz war, übertragen werden dürften. Brunsbüttel gehöre nicht dazu. Der Gesetzgeber wolle, dass Strommengen generell nur von älteren auf neuere AKW übertragen würden und nicht auf jeden beliebigen Meiler. Die Kammer ließ die Revision allerdings zu, „weil man auch anderer Auffassung sein kann“.

Bei der Verhandlung hatten Gericht und Parteien hatten ihre liebe Mühe mit ungenauen und widersprüchlichen Formulierungen im Atomausstiegsgesetz gehabt. „Das ist ein Musterbeispiel legislativer Fehlleistung in der modernen Gesetzgebung“, schimpfte Fritz Ossenbühl als Vertreter Vattenfalls. Auch der Vorsitzende Richter hatte auf Unklarheiten im Gesetzestext hingewiesen. Wolfgang Renneberg vom Bundesumweltministerium räumte ein, dass bei der Formulierung des Gesetzes Fehler gemacht worden seien. Andererseits habe sich die Bundesregierung im Atomkonsens ja gütlich mit den Energieversorgern geeinigt. „Dass es über Mühlheim-Kärlich zu Rechtsstreitigkeiten kommen würde, damit hätte keiner gerechnet.“ KNÖ / MAC

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