VW-Gesetz schont Arbeitnehmer

HANNOVER/BERLIN dpa/afp ■ Die Bundesregierung will den Einfluss von Großaktionär Porsche bei Volkswagen auch künftig beschränken. Bei wichtigen Entscheidungen wie der Verlegung von Werksteilen sollen die Arbeitnehmer und das Land Niedersachsen weiterhin ihr Veto einlegen können. Das sieht die Novelle des VW-Gesetzes vor, die Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Mittwoch vorlegte. Das VW-Gesetz von 1960 muss geändert werden, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) Teile davon im Oktober für rechtswidrig erklärt hatte. Die Europarichter hatten vor allem bemängelt, dass die Stimmrechte jedes Aktionärs auf 20 Prozent beschränkt wurden, egal wie viele Aktien er besaß. Zudem monierten sie das Recht von Bund und Land, je zwei Mitglieder des Aufsichtsrats zu stellen. Beide Regelungen tauchen im neuen VW-Gesetz nicht mehr auf. Den Streit mit Großaktionär Porsche über die Mitbestimmungsregelung im Konzern, gegen die der VW-Betriebsrat klagt, will BR-Chef Bernd Osterloh außergerichtlich lösen.