Paar von Kindern überfordert

Wegen Verwahrlosung ihrer Töchter wird ein Paar zu Bewährungsstrafen verurteilt

Wegen Verletzung der Fürsorgepflicht ist ein Paar aus Pankow gestern zu jeweils sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die 22-jährige Frau und ihr 45-jähriger Lebenspartner müssen außerdem 100 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die dreimonatigen Zwillingstöchter der Angeklagten zwischen August und Dezember 2006 in einer stark verdreckten Wohnung lebten und damit in ihrer Entwicklung gefährdet wurden.

Nach Überzeugung des Amtsgericht Tiergarten waren die junge Mutter und ihr Freund mit den Kindern überfordert. Daher wurden sie auch nicht wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt. Beide Angeklagte gaben an, dass ihnen die Situation über den Kopf gewachsen sei. Einerseits habe sie professionelle Hilfe annehmen wollen, andererseits eine „Bloßstellung“ befürchtet, sagte die Mutter aus.

Im Dezember 2006 hatten die Behörden die Mädchen aus der völlig verdreckten Pankower Wohnung befreit. Neben verschimmelten Lebensmitteln, verschmutztem Geschirr und dreckiger Kleidung war die Wohnung mit Müll und Zigarettenkippen übersät. Kinderpflegeprodukte fehlten. Nur mit einer Windel bedeckt, hatte ein Säugling im Kinderautositz, der andere in einem unbezogenen Reisebett gelegen.

Eine Kinderärztin vom Pankower Gesundheitsamt erinnerte sich vor Gericht an den apathischen Zustand der Säuglinge. Sie leben jetzt bei Pflegeeltern. DDP