Bitte keine Stinker-Trasse

In der nächsten Woche beginnen die Anhörungen zur Umweltzone. Die Behörde will keine Straßen für Autos mit hohem Schadstoffausstoß freigebe, die Koalition ist in dieser Frage unentschieden

Von CHRISTIAN JAKOB

Von der ab dem 1. August 2008 geltenden Umweltzone in der Bremer Innenstadt und Neustadt sollen keine Hauptverkehrsstraßen ausgenommen werden. Das sieht der neueste Entwurf der Umweltbehörde vor, auf dessen Basis am kommenden Montag das vierwöchige Anhörungsverfahren beginnt.

Am 18. Dezember hatten die Deputationen für Bau und Umwelt in einer gemeinsamen Sitzung die Einrichtung der Umweltzone beschlossen. Diese soll im Süden von der Neuenlander Straße, im Westen von der B75, im Norden von Bürgerweide und Hollerallee und im Osten von der St. Jürgen Straße und dem Kirchweg begrenzt werden. In dieses Gebiet sollen ab August 2008 nur noch Fahrzeuge mit roter (Schadstoffgruppe 2), gelber (Schadstoffgruppe 3) und grüner (Schadstoffgruppe 4) Emissionsplakette einfahren dürfen. Ab dem 1. Januar 2010 soll die Zone ausschließlich für Fahrzeuge mit grüner Emissionsplakette befahrbar sein.

Ob es Ausnahmeregelungen für einzelne Straßen oder Fahrzeuge geben soll, wurde von den Deputationen zunächst offen gelassen. Wirtschaftsverbände hatten gefordert, den Osterdeich, den Breitenweg sowie die Friedrich-Ebert-Straße von der Regelung auszunehmen. Der BUND hatte diesen Vorstoß mit dem Argument kritisiert „nur bei einer Befolgungsrate von mindestens 90 Prozent“ habe die Umweltzone die gewünschte Emissionsreduzierung zur Folge. Zudem war offen, ob und zu welchen Konditionen bestimmte Fahrzeuggruppen wie Zulieferverkehr oder Taxis von der Regelung ausgenommen werden sollen.

All dies soll nun nach Abschluss des öffentlichen Beteiligungsverfahrens entschieden werden. Dessen Diskussionsgrundlage wurde seit der Deputationssitzung vom Umweltressort formuliert. Die Frage der Ausnahmeregelungen lässt der Entwurf weitgehend offen. Grundsätzlich soll jedoch nachgewiesen werden müssen, dass die Umrüstung eines Fahrzeugs eine „Existenzgefährdung“ für den Halter bedeuten würde. Der Vorschlag, die Hauptverkehrsachsen für Fahrzeuge jeder Emissionsklasse offen zu halten findet sich in dem Entwurf nicht wieder.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens sollen bis zum 28. Februar die Beiräte der betroffenen Stadtteile sowie „Träger öffentlicher Belange“ wie Umwelt- und Wirtschaftsverbände zu den Plänen Stellung nehmen.

Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Jens Dennhardt, will, dass „die nötigen Ausnahmeregelungen möglichst weitgehend innerhalb des Beteiligungsverfahrens entwickelt werden“. Eine Verständigung darüber, was „existenzgefährdend“ heißt, habe es jedoch auf politischer Ebene noch nicht gegeben, so Dennhardt.

BUND-Sprecherin Sieke Martin forderte, dass grundsätzlich „Nachrüstung vor Ausnahme“ gehen müsse. „Es kann nicht sein, dass die Halter einfach sagen, ich hab so einen alten Wagen, da geht das nicht und dann nur eine Gebühr bezahlen müssen.“

Olaf Orb von der Handelskammer Bremen bezeichnete die Umweltzone als „unverhältnismäßig“, weil aufgrund von EU-Abgasnormen der Fahrzeugverkehr nur noch für einen kleinen Teil der Feinstaub-Emissionen verantwortlich sei. Der innerstädtische Einzelhandel sowie der regionale Lieferverkehr würden jedoch stark unter der Umweltzonen-Regelung leiden.