Defekt: Urteil stärkt Händler

KARLSRUHE dpa ■ Kunden können auf den Reparaturkosten für eine vermeintlich defekte Ware sitzen bleiben, wenn sie leichtfertig den Händler für den Mangel verantwortlich machen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) gestern. Der BGH gab einem Elektroinstallateur Recht, der eine Lichtrufanlage in ein Altenheim eingebaut hatte. Das Heim ließ den Servicetechniker der Firma kommen, weil die Anlage nicht richtig funktionierte. Dabei stellte sich heraus, dass die Anlage bei Lieferung einwandfrei war, aber ein Heimmitarbeiter beim Einbau einen Fehler gemacht hatte. Nun muss das Heim rund 770 Euro Lohn- und Fahrtkosten des Technikers erstatten. (Az.: VIII ZR 246/06)