Kündigung zurückgenommen

Unternehmen wollte Linke-Landtagskandidaten wegen seiner Kandidatur feuern. Arbeitsgericht entschied dagegen

Die Kündigung des Rotenburger Direktkandidaten zur niedersächsischen Landtagswahl, Wilfried Ganguin, ist gestern vor dem Arbeitsgericht Verden zurückgenommen worden. Ganguin, der für die Partei Die Linke im Wahlkreis Rotenburg aufgestellt worden ist, war deshalb am 9. Januar dieses Jahres von seiner Firma Madoni-Reisen fristlos gekündigt worden.

Der Rechtsstreit geht jedoch weiter: „Wir haben einen Antrag auf Entschädigung gestellt“, sagte Ganguins Rechtsanwalt Rolf Geffken. Denn nach dem niedersächsischen Abgeordneten-Gesetz ist eine Benachteiligung von Landtagskandidaten unzulässig.

Auslöser war ein Bericht der Rotenburger Rundschau. Im Rahmen ihrer Vorstellungsreihe der Direktkandidaten veröffentlichte das Blatt auch einen Artikel über Ganguin. Das hatte die Firma sofort auf den Plan gerufen, die sonst gern Aufträge der öffentlichen Hand oder politischer Parteien annimmt. „Die Kündigung verstößt nicht nur gegen das Kündigungsschutzgesetz, sie ist zugleich ein schwerer Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“, bewertet Geffken den Sachverhalt. In der Kündigung liege eine „gezielte politische Diskriminierung“, denn Ganguin habe das Gespräch mit der Zeitung ausschließlich in seiner Eigenschaft als Kandidat für die Wahl geführt.

Die Zeitung habe mit der Reihe die Kandidaten den Wählern persönlich vorstellen wollen. „Das war ein verfassungsrechtlich geschützter Vorgang“, sagt Geffken. Deshalb sei die Kündigung für ihn „nicht nur ein rechtlicher, sondern ein politischer Skandal erster Ordnung gewesen“.

Für Madoni-Reisen hat das Verfahren noch weitere Konsequenzen: Das Arbeitsgericht monierte die „prekären Arbeitsbedingungen“ unter denen Ganguin angestellt ist und fordert nun eine klar fixierte Jobbeschreibung ein. KVA