Kein Fahrverbot für Oldtimer

Pläne für Umweltzone liegen ab sofort öffentlich aus. Sie sehen allerlei Ausnahmeregelungen vor

Seit gestern läuft das einmonatige Beteiligungsverfahren zu den geplanten Umweltzonen in Bremen. Bis zum 29. Februar können alle Interessierten Änderungsvorschläge und Bedenken vortragen und die entsprechenden Pläne in den jeweiligen Ortsämtern oder unter www.umwelt.bremen.de einsehen. Nach Ablauf der Frist werden die Anregungen öffentlich erörtert.

Die Umweltzone gilt ab dem 1. August. Dann sollen in dem Stadtgebiet zwischen Neuenlander Straße, B75, Bürgerweide und St. Jürgen Straße nur noch Fahrzeuge mit roter (Schadstoffgruppe 2), gelber (Schadstoffgruppe 3) und grüner (Schadstoffgruppe 4) Emissionsplakette fahren dürfen. Ab 2010 soll die Zone ausschließlich für Fahrzeuge mit grüner Emissionsplakette zugänglich sein. Ziel ist es, in den besonders belasteten Straßenzügen die Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu senken.

Strittig sind in diesem Zusammenhang vor allem die Ausnahmeregelungen. Derzeit ist vorgesehen, dass neben Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen und Militär auch Traktoren, zwei- und dreirädrige Gefährte, Oldtimer mit dem Zusatzkennzeichen „H“, Reisebusse sowie Autos mit rotem oder Kurzzeitkennzeichen generell vom Fahrverbot ausgenommen sind. Hoffnung auf eine Ausnahmegenehmigung kann sich außerdem machen, wer mit Hilfe einer Werkstatt nachweisen kann, dass sein Auto nicht „mit einem handelsüblichen Einbausatz“ nachzurüsten ist.

Grundsätzlich keine Sonderrechte gelten für Wohnmobile, pflegende Familienangehörige oder AbendschülerInnen. Auch wer sein Kind zur Schule oder in den Kindergarten bringt, oder nur in der Umweltzone einkaufen will, bekommt grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigung – ebenso wenig wie Taxiunternehmer, Schlüsseldienste oder Hebammen. Wer jedoch Berufspendler ist, gewerblich eine Stretch-Limousine betreibt, Schausteller ist oder Spezialfahrzeuge mit festen, als Arbeitsstätte dienenden Aufbauten benutzt und selten in der Umweltzone fährt, kann unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Die aber kostet je nach Fahrzeug bis zu 1.000 Euro. mnz