ärztliche Versorgung von „Illegalen“
: Lebensrecht in der Grauzone

Die Chance auf medizinische Behandlung im Krankheitsfall – sie ist so etwas wie ein Grundrecht. Dass dieses Recht nun endlich auch Illegalisierten zugute kommt, mag eine gute Nachricht sein – dass es aber eine gute Nachricht ist, verweist nur auf den dahinter liegenden Schrecken.

Kommentar von Marco Carini

Dass illegalisierten Menschen weder Rechte noch Würde zugebilligt werden, zeigt die Krücke der „Malteser Migranten Medizin“ deutlich. Während Innensenator Nagel heute stolz die neuesten Abschiebezahlen präsentieren wird, rettet nur das Ehrenamt die Gesundheit von Menschen, die offiziell nicht einmal „geduldet“ werden. „Patienten können sich auf die Qualität der Vertragsärzte verlassen“, ließ am Dienstag die Kassenärztliche Vereinigung wissen. Doch das gilt eben nicht für alle Menschen.

Hoffentlich bleibt den ehrenamtlichen Helfern erspart, was Hamburgs Behörden gegenüber den Schulen seit Monaten durchzusetzen versuchen: Die Pflicht, illegalisierte Flüchtlinge den Behörden zu melden. Nur Illegalisierte, die sicher sein können, nicht denunziert zu werden, dürften die neue Hilfe in Anspruch nehmen. Dass die Ausländerbehörde diese rechtliche Grauzone auf Dauer respektiert, ist fraglich. Tut sie es nicht, muss sie sich vorwerfen lassen, bei der Durchsetzung ihres Rechts über Leichen zu gehen.