Transrapid vor Gericht

Das Landgericht Osnabrück will das Transrapid-Unglück im Emsland vom September 2006 mit 23 Toten strafrechtlich aufarbeiten. Allerdings wird vom 8. Mai an nur gegen einen früheren und einen aktuellen Betriebsleiter der Teststrecke wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verhandelt. Der Fahrdienstleiter, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, am Tag des Unglücks schlampig gearbeitet zu haben, sei weiter verhandlungsunfähig. dpa